Erste Hilfe und Schulsanitätsdienst an bayerischen Schulen am 21. Oktober 2010

Zum Thema Internetangebot zum Schulsanitätsdienst findet eine Sitzung im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus statt. Ministerialrat Dr. Ellegast empfängt Vertreter der Rettungsdienstorganisationen, der Arbeitsgemeinschaft der in Bayern tätigen Notärzte, des Klinikums der Universität München, des Vereins miniSANITÄTER e.V. und des Schulsani e.V. zur Planung eines Internetportals.

Nach § 21 Sozialgesetzbuch VII muss für Schülerinnen und Schüler eine sachgerechte Erste Hilfe sichergestellt werden. Voraussetzungen für eine wirksame Erste Hilfe in den Schulen Bayerns sollen neben Hinweisen für Maßnahmen nach Eintritt eines Unfalls im Rahmen eines Internetauftritts dargestellt werden. Diskutiert wird welche Meldeeinrichtungen vorhanden sein sollten, die Ausstattung mit Erste-Hilfe-Material, sowie personelle Voraussetzung der Schüler als Ersthelfer. Die Schülerinnen und Schüler spielen eine wichtige Rolle im Rahmen der "Rettungskette", d.h. vom Erkennen des Notfalls, Absetzen des Notrufs und Erste-Hilfe-Leistung bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes.

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